Einsatzgebiet: Kanton Thurgau
Wir nehmen Anfragen aus dem Kanton Thurgau entgegen. Ob eine Vermittlung für den konkreten Standort, den vorhandenen Bodenaufbau und den gewünschten Zeitraum möglich ist, wird nach Eingang der Angaben geprüft.
Die Prüfung der Vermittelbarkeit erfolgt individuell für jede angefragte Liegenschaft auf Basis der übermittelten Angaben. Es besteht kein genereller Anspruch auf Vermittlung für sämtliche Orte im Kanton Thurgau.
Zu den Gemeinden und Ortschaften im Kanton Thurgau, aus denen Anfragen grundsätzlich entgegengenommen werden, gehören unter anderem:
- Frauenfeld
- Kreuzlingen
- Weinfelden
- Arbon
- Amriswil
- Romanshorn
- Münchwilen
- Sirnach
- Aadorf
- Bischofszell
- Steckborn
- Diessenhofen
- Ermatingen
- Roggwil
- Egnach
- Wängi
Die Aufzählung ist nicht abschliessend und stellt keine Zusage auf eine mögliche Vermittlung für die genannten Orte dar. Auch in weiteren Gemeinden und Ortschaften des Kantons Thurgau können Anfragen eingereicht werden.
Ausserhalb des Kantons Thurgau gelegene Liegenschaften können in der Regel nicht berücksichtigt werden. In Ausnahmefällen ist eine Prüfung möglich, sofern die Liegenschaft im grenznahen Umfeld liegt und der Bodenaufbau sowie die Rahmenbedingungen eine Vermittlung nahelegen.
Keine Garantie: Die Nennung einer Gemeinde oder Ortschaft bedeutet keine zugesicherte Verfügbarkeit eines Fachbetriebs für diesen Standort. Jede Anfrage wird einzeln auf der Grundlage der tatsächlichen Angaben geprüft.
Bei dieser Website handelt es sich um eine Vermittlungsplattform. Es werden keine eigenen Fräs-, Heizungs- oder Installationsarbeiten ausgeführt. Die tatsächliche Ausführung sowie die verbindliche Offerte erfolgen ausschliesslich durch den vermittelten Fachbetrieb.